Kurioses

Denkmal für einen Langstreckenläufer
 
Ein württembergischer Mops ist der berühmteste Langstreckenläufer der Stadt Winnenden im Rems-Murr-Kreis. Vor dem Schloss Winnenthal wurde ihm ein Denkmal gesetzt.
Ein Denkmal vor Schloss Winnenthal erinnert an eine sportliche Leistung besonderer Art: Ein Mops hat im Jahre 1717 die 1100 Kilometer lange Strecke von Belgrad bis heim nach Winnenden in elf Tagen zurückgelegt, erzählt man sich in der Stadt seit Generationen. Niemand weiß, wie der gedrungene Hund den Weg bewältigte.
Der Mops gehörte Fürst Karl Alexander, der einer Nebenlinie des württembergischen Herzogshauses entstammte. Als kaiserlicher Feldmarschall stand der Adlige im Dienste des Hauses Habsburg, gemeinsam mit "dem edlen Ritter" Prinz Eugen von Savoyen befreite er Teile des Balkans von der Türkenherrschaft. Im Jahre 1717 war der Fürst an der Eroberung  "von Stadt und Festung Belgrad" beteiligt. Im Schlachtgetümmel dort wurden Herr und Hund getrennt. Der Hund wurde als verloren betrauert.
Tatsächlich aber machte sich der wackere Mops auf den Weg ins heimatliche Winnenden. Schon nach elf Tagen kam er an. Die Bediensteten erkannten den Heimwehgeplagten sofort wieder und sollen ihn fast tot gestreichelt haben. Danach verwöhnten sie ihn mit allerlei Leckerbissen so sehr, dass er bald darauf an Herzverfettung starb und im Schlossgarten begraben wurde.
Im Jahre 1733 kam Karl Alexander heim nach Württemberg und wurde dort Herzog, weil die herrschende Linie im Mannesstamm ausgestorben war. In Winnenden ließ er seinem treuen Mops noch im gleichen Jahr ein Denkmal errichten. Seitdem hält es eine Erinnerung lebendig, die damals die Menschen zu Tränen rührte. Auch ein geschäftstüchtiger Konditor hat sich an diese Geschichte erinnert und "Winnender Möpsle", eine besondere Kreation von feinen Pralinen, geschaffen. Jeder Packung liegt die Geschichte über den berühmtesten Langläufer der Stadt bei.

Toiletten-Knigge

Niemand, so meint man, hat mit der Bedienung einer Toilette Schwierigkeiten. Dass dies nicht so ist, belegt ein Amtsgerichtsprozess im rheinland-pfälzischen Saarburg. Eine Mieterin hatte Unmengen Toilettenpapier ins Örtchen gestopft, ohne regelmäßig die Spülung zu bedienen. Die unvermeidliche Folge: das Abflussrohr verstopfte. Ein Installateur musste kommen. Die Rechnung, 112,32 Euro, zahlte erst der Wohnungseigentümer, dann wollte er das Geld von der Mieterin zurück: Die Frau habe das Örtchen "vertragswidrig" gebraucht. Laut Infodienst Recht und Steuern der LBS stimmte dem der Richter zu. Die Frau müsse für die Reparaturkosten aufkommen. Es handle sich eindeutig um ihr Verschulden, schließlich sei nur das Abflussrohr direkt hinter ihrer Toilette verstopft gewesen und nicht die gesamte Kanalisation des Mietshauses (Aktenzeichen 5 C 295/02).

Mist machendes Kleinvieh und der Amtsschimmel
 
(Mit was sich Behörden alles abgeben - und der Bürger staunt dabei)
 
Kleinvieh macht auch Mist, denkt sich der Amtsschimmel und wiehert kräftig. Und der leidgeprüfte Bürger staunt und schüttelt seinen Kopf. Drei kuriose Fälle.

Amtsschimmel, die erste:

Andreas B. aus U. ist arbeitslos. Und er hat Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosenhilfe. Die bekommt er auch vom Arbeitsamt in U. überwiesen. Soweit, so gut. In diesem Monat hat er aber auch ein Schreiben aus der Bundesanstalt für Arbeit erhalten. Der "sehr geehrte Herr B." hat nämlich pflichtgemäß seine Zinseinnahmen gemeldet - immerhin "satte" 5,79 Euro. Worauf ihm das Arbeitsamt mitteilt, dass dies auf seine Arbeitslosenhilfe anzurechnen sei. Ergo werde seine Arbeitslosenhilfe wöchentlich um 0,11 Euro gekürzt. Eine Entscheidung, so erfährt Herr B., die auf § 195 SGB III beruht. Aha. Herr B. akzeptiert das - und wundert sich. So ein Aufwand wegen 11 Cent die Woche? "Es ist halt so", erfährt man aus der Arbeitsbehörde, dem Computer entgehe kein noch so geringer Betrag, und Grenzbereiche, die wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt werden, gebe es nicht.

Amtsschimmel, die zweite:

Auch Herr M. aus N. hat Stress mit einer Behörde, genauer mit der Verkehrs- und Bußgeldstelle der Stadt U. Herr M. hat vergangenen September in U. geparkt, "nur eine halbe Stunde lang, um eine Bekannte zu besuchen". Und dafür hat Herr B. ein Knöllchen kassiert: 15 Euro soll er der Stadtkasse überweisen. Woran Herr B nicht im Traum dachte, denn ein entsprechendes Parkverbotsschild will er nicht gesehen haben. Also legte Herr B. Einspruch ein. Die Begründung: Alle Schilder seien wegen einer Baustelle mit Matten verhängt gewesen. Die Reaktion der Verkehrs- und Bußgeldstelle: keine Reaktion auf die Einwendung, dafür ein erneuter Mahnbescheid, die 15 Euro endlich zu zahlen. Herr M. antwortet, beruft sich auf sein erstes Schreiben. Reaktion? Er bekommt einen Verwaltungskostenbescheid über 18,62 Euro und eine recht kuriose Begründung: Das Verfahren gegen ihn sei eingestellt, da der Fahrer nicht habe festgestellt werden können. Herr M. blickt überhaupt nicht mehr durch, überweist aber unter Vorbehalt die 15 Euro. Womit der Fall für Herrn M. erledigt wäre? Von wegen! Drei Monate später erhält er wieder Post aus U., diesmal mit einer Pfändungsankündigung und der Androhung einer Haftstrafe, sollte er 6,18 Euro nicht überweisen - offenbar ein Restbetrag, der nach dem Überweisen der 15 Euro übrig geblieben ist. Herrn M. stinkt das gewaltig. Und er schreibt erneut an die Verkehrs- und Bußgeldstelle der Stadt U.: "Lächerlich" sei die Pfändungsankündigung. Seine Frage: "Hat die Stadt wirklich nichts Besseres zu tun, als eine Pfändung wegen 6,18 Euro anzukündigen?" Eine Antwort hat Herr M. noch nicht erhalten - und das ist wahrscheinlich gut so. Denn hätte der Amtsschimmel noch mal gewiehert, wär's vielleicht teurer geworden. Vielleicht sitzt Herr M. demnächst hinter schwedischen Gardinen - der noch ausstehenden 6,18 Euro wegen. Und was lernen wir daraus? In finanziell knappen Zeiten sorgt sich der Amtsschimmel offenbar auch ums Mist machende Kleinvieh.

Amtsschimmel, die dritte:

Herr Fritz H. aus B. erhielt unlängst ein Schreiben der Bundesversicherungsanstalt, aus dem er erfahren hat, dass sich seine Monatsrente um 0,01 Euro - also einen Cent - erhöht, weil sich bei seinen Krankenversicherungsbeiträgen etwas geändert hat. Herr H. staunte nicht schlecht und bemerkte süffisant: "Frankiert war das Schreiben mit 0,56 Euro, also mit meiner Rentenerhöhung von 56 Monaten."

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